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AGB

§1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen

a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.
b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
c) Soweit die Verträge mit Verbrauchern abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Bestimmungen des Gesetzes den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§2 Angebote, Nebenabsprachen

a) Die Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Preises.
b) Enthält eine Auftragsbestätigung des Auftragnehmers Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
c) Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

§3 Auftragserteilung

a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Auftragsbedingungen, Auftragsumfang, Zahlungsplan und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
c) Der Auftragnehmer kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und Subfirmen mit den entsprechden Zusatzsleistungen betrauen, die nötig sind um den Auftrag zu erfüllen.

§4 Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung

a) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
b) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind vom Auftragnehmer innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
c) Gewährleistung für die Richtigkeit der erstellten Dokumente und Zeichnungen übernimmt der Auftraggeber.
d) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, unter Berücksichtigung des Gewerbes für Technische Zeichner und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für jede andere Art von Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
e) Ein Versand von Dokumenten, Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
f) Archivierungs- und Aufbewahrungspflicht wird vom Auftraggeber gewährleistet und vom Auftragnehmer wird keine Garantie für die Wiederherstellung von projektbezogenen Dokumenten nach Übernahme gegeben.

§5 Rücktritt vom Vertrag

a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
b) Bei Verzug des Auftragnehmers mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
c) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch den Auftragnehmer unmöglich macht oder erheblich behindert, ist der Auftragnehmer zum Vertragsrücktritt berechtigt.
d) Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.
e) Stornierungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Vertragspartners möglich. Ist der Vertragspartner mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und angelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 20% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes an den Verursacher zu verrechnen.

§6 Preise, Zahlungen, Steuern und Honorar

a) Alle Preise verstehen sich in EURO ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag.
b) Die Kosten von Verbrauchsmaterial (z.B. CDs, Plotten, usw.) sowie allfällige Gebühren, usw. werden im Angebot einkalkuliert wenn diese nicht separat angeführt sind.
c) Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar, oder nach Vereinbarung.
d) Für Teilrechnungen gelten analog die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen bzw. der Zahlunsplan.
e) Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Zeichnungen, …) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung und Freigabe seitens des Auftraggebers jeder einzelnen Einheit oder Leistung, Rechnung zu legen.
f) Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und gegebenenfalls vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.
g) Bei Nichteinhaltung der Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzente fällig zustellen.
h) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
i) Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.
j) Der Arbeitsaufwand wird anhand der Stundensätze bzw. des Pauschalbetrages des Angebotes verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrunde liegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet bzw. gesondert als Pauschale verrechnet.
k) Die Kosten für Fahrt-, Tag und Nächtigungsgelder wenn diese nicht im Auftrag enthalten sind, werden dem Auftraggeber gesondert nach gesetzlichen Bestimmungen bzw. tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt.

§7 Geheimhaltung

a) Der Auftragnehmer ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
b) Der Auftragnehmer ist auch zur Geheimhaltung seiner Tätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist der Auftragnehmer berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
c) Der Auftragnehmer verpflichtet seine Subunternehmer, die Bestimmungen gemäß  des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

§8 Urheberrecht

Die Urheberrechte der entstehenden Dokumente liegen beim Auftraggeber, es wird aber vereinbart das Dokumente nach dem entfernen aller Projekt und Firmenbezogenen Daten, Präsentationen, Projekte usw. herangezogen werden dürfen. Diese Vereinbarung ist nicht gültig, wenn das Projekt einem Status der Geheimhaltung unterliegt, wodurch der Auftragnehmer einen eigenen Vertrag unterzeichnet hat der diese Thematik regelt.

§9 Liefertermine

a) Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.
b) Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zu Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

§10 Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

§11 Rechtswahl, Gerichtsstand und Sprache

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach Deutschem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Als Gerichtssprache gilt ausschließlich Deutsch als vereinbart.

§12 AGB Onlineshops

Online-Shops für den Produktverkauf unterliegen den jeweiligen AGB des einzelnen Shops und sind über diesen abrufbar und einsehbar.

   

Gerichtsstand ist Ingolstadt

Stand 03.01.2021

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